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Kosten
Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Im weiteren Vorgehen übernehmen Rechtsschutzversicherungen bis zu 100% der Kosten.
Melden Sie sich bei uns so schnell wie möglich, damit wir für Sie alle Fristen einhalten können.
Ich berate Sie verständlich und vertrete Sie durchsetzungsstark unter anderem bei:
- Kostendeckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung
- Reaktion auf Anhörungsbogen der Polizei / Bußgeldbehörde
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Einholung von Sachverständigengutachten zur Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung
- Vertretung im Verhandlungstermin vor Gericht
- Rechtsbeschwerde gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts
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Verständliche & persönliche Beratung
Legen Sie Ihre Verteidigung in meine Hände. Sie haben jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner und landen nicht in einer anonymen Großkanzlei mit ebenso anonymen Sachbearbeitern. Sie wissen jederzeit, was der nächste Schritt ist und in welchem Verfahrensabschnitt wir uns befinden.
Fachliche Expertise
Als Anwalt auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts verfüge ich über mehrjährige Erfahrung in der Vertretung und Verteidigung von Autofahrern. Insbesondere die Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen erfordert dabei genaue Kenntnis der jeweils neuesten Rechtsprechung zu den unterschiedlichen Messverfahren.
Klares Ziel
Oberstes Ziel jeder Verteidigung in Bußgeldsachen ist immer, ein Fahrverbot zu vermeiden und Punkte zu reduzieren. Den Weg dahin legen wir gemeinsam fest, nachdem ich den Bußgeldbescheid, die Akte der Bußgeldbehörde und ggf. auch die Messunterlagen genau auf etwaige Fehler überprüft habe.
So bewerten uns unsere Klienten
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